Selbständigkeits-Erklärung
A. Der Auftragnehmer handelt als selbstständiger Unternehmer. Es besteht:
• keine Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers
• kein Weisungsrecht hinsichtlich Arbeitszeit oder Arbeitsmethoden
• keine Verpflichtung zur persönlichen Anwesenheit
• keine Arbeitnehmerüberlassung
soweit dies nicht aus Sicherheits-, Koordinations- oder gesetzlichen Gründen
zwingend erforderlich ist.
B. Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich Dienstleistungen.
C. Es werden keine Bau-, Planungs-, Überwachungs-, Prüf- oder Erfolgsleistungen geschuldet.
D. Der Auftraggeber bestätigt insbesondere:
• Maschinen sind verkehrssicher, geprüft, einsatzfähig und versichert
• Genehmigungen liegen vor
• Arbeitsumfeld ist sicher und ggf. abgesperrt
• keine Arbeitnehmerüberlassung
• keine Bauleitung oder Statik
• Der Auftraggeber trägt das Betriebs- und Sachrisiko der eingesetzten Maschinen und Arbeitsmittel.
E. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten bei Sicherheitsbedenken jederzeit zu unterbrechen oder abzubrechen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, soweit die Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt.
Diese Erklärung ergänzt die vertraglichen Regelungen der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers und tritt nicht an deren Stelle.
